Mit Halsstutzen und Vorkopf, aus Stahl, Betriebsdruck 6 oder 10 bar.
Für das Zubehör und die Abnahmeprüfung am Aufstellungsort ist das "AD-Merkblatt Nr. A 3" vorzusehen.
Mäntel, Böden und Halsstutzen aus St 37.2 gem. DIN 17100 mit Materialzeugnis gem. DIN 50049, Abschnitt 3B - und Abschnitt 2 für Flansche.
Muffenanschlüsse für gestrichene und verzinkte Ausführung. Bei Kunststoffauskleidung sind die Anschlüsse als Nippel mit Außengewinde ausgebildet.
Innen-/Außenflächen im Vollbad verzinkt oder Innen-/Außenflächen gestrichen. Es ist zu prüfen, ob die Verzinkung oder Lackierung als Korrosionsschutz und bei einer Betriebstemperatur über 60° C verwendet werden kann. Falls nicht ausreichend empfehlen wir eine Kunststoffbeschichtung innen zu verwenden
Der Warmwasserbereiter dieser Werksnorm sind zulassungspflichtig bei Heizmitteltemperaturen über 110°C. Es ist eine Verpflichtung der nationalen Überwachungsgesellschaft, dass der Warmwasserbereiter nach "AD"-Merkblättern geprüft und überwacht wird. Die Prüfung im Herstellerwerk wird vom TÜV e.V. durchgeführt.
Zusätzlich zum Prüf- und Abnahmestempel des TÜV wird eine Herstellerkennzeichnung (Name, Fabrikationsnummer und Produktionsjahr) auf den Warmwasserbereiter gestempelt.
Mit dieser Kennzeichnung wird sichergestellt, dass der Warmwasserbereiter normgerecht hergestellt ist. Warmwasserbereiter mit 6 und 10 bar Betriebsdruck werden mit 8 und 13 bar geprüft. Die gleichen Warmwasserbereiter werden auch an nicht geprüften Anlagen geliefert.